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   EuGH, 12.07.1984 - 81/83   

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https://dejure.org/1984,2648
EuGH, 12.07.1984 - 81/83 (https://dejure.org/1984,2648)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - 81/83 (https://dejure.org/1984,2648)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 81/83 (https://dejure.org/1984,2648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Busseni / Kommission

    1 . EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - HANDLUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - EINZELFALLENTSCHEIDUNG - UNTÄTIGKEIT DER KOMMISSION , DERENTWEGEN KEINE KLAGE ERHOBEN WURDE - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Busseni / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Individualrechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH); Klage gegen eine den Kläger belastende Entscheidung der Kommission; Überprüfung einer bestandskräftigen Entscheidung im Rahmen einer Klage gegen eine andere noch nicht bestandskräftige Entscheidung; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - HANDLUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - EINZELFALLENTSCHEIDUNG - UNTÄTIGKEIT DER KOMMISSION , DERENTWEGEN KEINE KLAGE ERHOBEN WURDE - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EGKS - System von Erzeugungsquoten für Stahl-Geldbuße wegen Quotenüberschreitung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2951
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.1983 - 263/82

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 81/83
    Dieses System beruht auf der Solidarität sämtlicher Stahlunternehmen der Gemeinschaft in der offensichtlichen Krise des Stahlsektors und bezweckt eine gerechte Verteilung der aus unvermeidlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten resultierenden Opfer (siehe insbesondere die Urteile vom 16.11.1983 in der Rechtssache 188/82, Thyssen, Slg. 1983, 3721, und vom 14.12.1983 in der Rechtssache 263/82, Klöckner, Slg. 1983, 4143).

    22 Wie nämlich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 11.5. 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, 1507, vom 30.11.1983 in der Rechtssache 235/82, Fernere San Carlo, Slg. 1983, 3949, und vom 1.3.1984 in der Rechtssache 10/83, Metalgoi, Slg. 1984, 1271), kann der Antrag auf Herabsetzung einer Geldbuße nicht damit begründet werden, die Zahlung der Geldbuße werde bei dem betroffenen Unternehmen möglicherweise zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.

  • EuGH, 16.11.1983 - 188/82

    Thyssen AG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 81/83
    Dieses System beruht auf der Solidarität sämtlicher Stahlunternehmen der Gemeinschaft in der offensichtlichen Krise des Stahlsektors und bezweckt eine gerechte Verteilung der aus unvermeidlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten resultierenden Opfer (siehe insbesondere die Urteile vom 16.11.1983 in der Rechtssache 188/82, Thyssen, Slg. 1983, 3721, und vom 14.12.1983 in der Rechtssache 263/82, Klöckner, Slg. 1983, 4143).
  • EuGH, 30.11.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 81/83
    22 Wie nämlich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 11.5. 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, 1507, vom 30.11.1983 in der Rechtssache 235/82, Fernere San Carlo, Slg. 1983, 3949, und vom 1.3.1984 in der Rechtssache 10/83, Metalgoi, Slg. 1984, 1271), kann der Antrag auf Herabsetzung einer Geldbuße nicht damit begründet werden, die Zahlung der Geldbuße werde bei dem betroffenen Unternehmen möglicherweise zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
  • EuGH, 11.05.1983 - 303/81

    Klöckner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 81/83
    22 Wie nämlich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 11.5. 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, 1507, vom 30.11.1983 in der Rechtssache 235/82, Fernere San Carlo, Slg. 1983, 3949, und vom 1.3.1984 in der Rechtssache 10/83, Metalgoi, Slg. 1984, 1271), kann der Antrag auf Herabsetzung einer Geldbuße nicht damit begründet werden, die Zahlung der Geldbuße werde bei dem betroffenen Unternehmen möglicherweise zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
  • EuGH, 01.03.1984 - 10/83

    Metalgoi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 81/83
    22 Wie nämlich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 11.5. 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, 1507, vom 30.11.1983 in der Rechtssache 235/82, Fernere San Carlo, Slg. 1983, 3949, und vom 1.3.1984 in der Rechtssache 10/83, Metalgoi, Slg. 1984, 1271), kann der Antrag auf Herabsetzung einer Geldbuße nicht damit begründet werden, die Zahlung der Geldbuße werde bei dem betroffenen Unternehmen möglicherweise zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Schließlich sei die Kommission bei der Festlegung der Geldbuße nicht gehalten, die finanzielle Situation des betreffenden Unternehmens zu berücksichtigen (Urteil IAZ u. a./Kommission, Randnrn. 54 und 55; in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Busseni/Kommission, Slg. 1984, 2951, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85

    Union sidérurgique du Nord et de l'Est de la France (Usinor) gegen Kommission der

    - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Acciaierie e Ferncrc Busscni SpA/Kommission, Slg. 1984, 2951.6 - Urteil vom 17. Juli 1959 in der Rechtssache 42/58, Société des aciers fins de l'Est (SAFE)/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1958-1959, 399.
  • EuGH, 20.06.1985 - 64/84

    Queenborough Rolling Mill Company / Kommission

    Die Auswirkungen dieser Krise treffen alle Unternehmen unabhängig von ihrem Standort und ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihrer Struktur, dem Entwicklungsstand und der Auslastung der Produktionskapazitäten (s. die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Busseni/Kommission, Slg. 1984, 2951, und vom 12. Dezember 1983 in den verbundenen Rechtssachen 31, 138 und 204/82, MetallurgikiHalyps, Slg. 1983, 4193).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1987 - 167/85

    Associazione industrie siderurgiche italiane (Assider) und Italienische Republik

    Die 9 - Siehe unter anderem das Urteil vom 18. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 39, 31, 83 und 85/79, Valsabbia u. a./ Kommission, Slg. 1980, 907, Randnr. 59 und das Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Bussem/ Kommission, Slg. 1984, 2951, Randnr. 18.10 Rechtssache 37/84 R, European Independent Steelwork Association/Kommission, Slg. 1984, 1749, insbesondere 1752 f.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84

    Queenborough Rolling Mill Company Limited gegen Kommission der Europäischen

    Im Anschluß daran führt die Kommission aus, Artikel 14 gelte nicht für die Festsetzung von Geldbußen, was auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folge, insbesondere aus seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83 (Busseni, Slg. 1984, 2951).
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